Ghostwriting strafbar?
Ghostwriting ist so alt wie die Schrift und grundsÀtzlich nicht illegal. ZunÀchst bezeichnet der Begriff nichts anderes als die Erstellung von Texten durch einen Dritten, der anonym bleibt und nicht als Autor genannt wird. Mit der Entlohnung gibt der Verfasser sÀmtliche Namens- und Nutzungsrechte seiner Dienstleistung an den Auftraggeber ab.
Im Bereich der Wissenschaft liegt das Ghostwriting jedoch in einer juristischen Grauzone. Die Zusammenarbeit mit einem Ghostwriter bei der Erstellung einer Masterarbeit ist an sich nicht strafbar, jedoch kann die Erstellung einer kompletten Masterarbeit durch einen Ghostwriter von der UniversitÀt als Betrug angesehen werden, da sie die Anforderung der eigenstÀndigen wissenschaftlichen Erarbeitung eines Themas missachtet.
Der besondere Fall des akademischen Ghostwritings
Die deutschen UniversitĂ€ten und Hochschulen betrachten den Gegenstand des Ghostwritings mit kritischen Augen. Der von zahlreichen Hochschulen ins Feld gefĂŒhrte âWissenschaftsbetrugâ ist jedoch nicht im Gesetz verankert, weshalb es Wege gibt, einen Ghostwriter mit der Erstellung einer Masterarbeit zu beauftragen, die durchaus nicht strafbar sind. Denn akademisches Ghostwriting beschrĂ€nkt sich keineswegs auf das Erstellen von fertigen Texten.
Wenn sich Studierende aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit nicht zutrauen, ihr Masterarbeitsthema alleine zu bewĂ€ltigen, können sie z.B. einen Ghostwriter als Coach engagieren. In diesem Fall fungiert der Ghostwriter als Berater und ĂŒberprĂŒft beispielsweise die fertigen Kapitel der Masterarbeit auf sprachliche sowie fachliche Richtigkeit. Auch die Bereitstellung von Vorarbeiten wie die Erstellung einer Gliederung, die Literaturrecherche oder die Formulierung von Mustertexten sind Aufgaben, die ein Ghostwriter ĂŒbernehmen kann, und die vollkommen legal sind.
Wann mĂŒssen Sie mit juristischen Konsequenzen rechnen?
Strafrechtliche Konsequenzen können sich im akademischen Bereich dann ergeben, wenn Sie eine nicht selbst verfasste Masterarbeit als Ihre eigene ausgeben. Da es sich beim Masterabschluss um einen berufsqualifizierenden Abschluss handelt, legen die Hochschulen groĂen Wert darauf, dass die wissenschaftliche Arbeit von den Studierenden eigenstĂ€ndig erbracht wurde. Wenn Sie in einer Schlussklausel die selbststĂ€ndige Erarbeitung eidesstattlich versichern mĂŒssen, kann ein Betrug, wenn er von der UniversitĂ€t aufgedeckt wird, strafrechtlich verfolgt werden. Ohne die Mithilfe des entsprechenden Ghostwriters ist der Nachweis des Betrugs fĂŒr die Hochschulen jedoch schwierig. Unsere Autoren wahren bei jedem Auftrag die Diskretion und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

